
ACHTUNG: Kein Corona-Testcenter vor Ort!!
Wir haben uns intensiv bemüht. Leider ist es uns nicht gelungen ein Corona-Testcenter vor Ort zu haben. Bitte nutzt die bestehenden Testcenter. Ausreichend ist auch ein im Handel erhältlicher Selbsttest, der im Eingangsbereich unter Aufsicht durchgeführt wird und der dann 24 Stunden gilt.
Corona Testcenter

Schutz- und Hygienekonzept
für Mitwirkende
und Besucher
3G – Geimpft, getestet, genesen
An der Veranstaltung dürfen nur Personen teilnehmen, die negativ getestet, geimpft oder genesen sind.
Als geimpft gilt, wer einen vollständigen Impfschutz nachweisen kann. (z.B. gelber Impfpass, CovPass-App) Der Status vollständig geimpft ist erreicht, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein.
Als genesen gilt, wer den Nachweis eines positiven PCR-Tests vorlegen kann, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt
Als Test anerkannt werden sowohl PCR-Test, Antigen-Schnelltest als auch der sogenannte Schulpass. Eine Bescheinigung die nicht älter als 24 Stunden ist muss vorgelegt werden.
Mund-/Nasenschutz
Im Eingangsbereich der Veranstaltung, sowie im Bühnenbereich und an Markständen mit Verzehr herrscht Maskenpflicht für Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 6 Jahren. Es ist mindestens eine medizinische Maske notwendig.
Auf dem restlichen Veranstaltungsgelände gilt das Prinzip „Abstand oder Maske“. Wenn der Sicherheitsabstand von mind. 1,5 m zu anderen Besuchern nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-/ Nasenschutz zu tragen.
Desinfektion
Beim Betreten des Geländes sollen die Besucher an der Kasse die Hände desinfizieren. Möglichkeiten zur Händedesinfektion stehen an mehreren Stellen des Geländes zur Verfügung (Marktstände, Sanitäre Einrichtungen).
Abstandsregelung
Es gilt generell ein Mindestabstand von 1,5m.
Der vorgeschriebene Abstand wird in den Wartebereichen, sowie vor der Gastronomie gekennzeichnet.
Besucherströme
Auf dem Markt und in den Lagerbereichen gelten Einbahnstraßenregelungen. Die vorgegebenen, beschilderten Bewegungsrichtungen sind einzuhalten.
Abgesperrte Bereiche, zumeist mit Seilen, dürfen nicht betreten werden.
Personenobergrenze
Es gilt eine Personenobergrenze auf dem Veranstaltungsgelände aufgrund der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Es kann daher zu Wartezeiten beim Einlass kommen.
Ausschluss von Personen
Personen, die Covid-19 typische Symptome vorweisen oder sich nicht an die geltenden Schutz- und Hygieneregeln halten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Kontaktdatenerfassung
Jeder Besucher muss sich registrieren. Dies kann mittels Smartphone und Luca erfolgen oder konventionell in Papierform.
Hinweisschilder
Besucher werden an den Kassen, auf dem Weg zu den Kassen und an mehreren Stellen des Geländes durch Hinweisschilder über die geltenden Hygieneregeln informiert.
Überwachung der geltenden Hygieneschutzmaßnahmen
Es sind ständig Ordner des Veranstalters auf dem Geländeunterwegs, die die Einhaltung überwachen. Den Hinweisen der Ordner ist Folge zu leisten.